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Informationen

zu Ablauf und Rahmenbedingungen einer Psychotherapie

Ablauf und Dauer einer Psychotherapie
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und soll am Beginn der Therapie regelmäßig wöchentlich oder mindestens alle zwei Wochen stattfinden, um als Prozess wirksam zu werden. 

Kosten
Für eine Einheit von 50 Minuten stelle ich € 60.- (Gmunden) bzw € 65.- (Scharnstein)  in Rechnung. 
Sozialtarif möglich.


Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Da ich mich noch in Ausbildung befinde, entfällt der Kostenzuschuss der Österreichischen Gesundheitskasse, mein Honorar ist an diesen Umstand angepasst, vergünstigt. Einige Krankenkassen (wie zB in Oberöstereich KFG und KFL) oder Zusatzversicherungen vergüten auch Psychotherapie bei TherapeutInnen im Supervisionsstatus. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Was bedeutet "in Ausbildung unter Supervision"?

Um den Beruf der Psychotherapeutin ausüben zu dürfen ist eine mehrjährige, Theorie und Praxis umfassende Ausbildung zu durchlaufen. Im letzten Abschnitt der Ausbildung, berechtigt der sogenannte "Supervisionsstatus" zur eigenständigen psychotherapeutischen Behandlung von PatientInnen. Zur Gewährleitung der fachlichen und methodischen Qualität wird jeder Therapieprozess durch eine Lehrsupervision bei erfahrenen LehrtherapeutInnen begleitet. Auf eine Anonymisierung Ihrer Daten wird dabei selbstverständlich geachtet.

Verschwiegenheit

Gegenseitiges Vertrauen ist Voraussetzung für einen gelingenden Therapieprozess.

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. Durch § 15 des Psychotherapiegesetzes werden  PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.. Einzige Ausnahmen sind akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, dies sobald wie möglich,  jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen, damit ich ihn ggf. neu vergeben kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei wiederholtem Nicht-Wahrnehmen von Terminen ohne zeitgerechte Absage das Honorar für die jeweilige Therapieeinheit in voller Höhe zu begleichen ist. 

Hausbesuche

In besonderen Fällen können Therapie oder einzelne Sitzungen in Ihrem häuslichen Umfeld stattfinden. Die Voraussetzungen dafür möchte ich im jeweiligen Fall absprechen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Klären Ihres Anliegens und der vorläufigen Therapieziele. 

Bitte bringen Sie relevante (fach-)ärztliche Befunde mit.

Daß wir miteinander reden können,

macht uns zu Menschen.

Karl Jaspers

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