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Informationen
zu Ablauf und Rahmenbedingungen einer Psychotherapie
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Ablauf und Dauer einer Psychotherapie
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und soll am Beginn der Therapie regelmäßig wöchentlich oder mindestens alle zwei Wochen stattfinden, um als Prozess wirksam zu werden. DIe Dauer eines Therapieprozesses ist abhängig vom Störungsbild.
Kosten
Für eine Einheit von 50 Minuten stelle ich € 110.- in Rechnung.
Sozialtarif möglich.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patient:innen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen. Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausgestellt werden.
Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich geregelt
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, dies sobald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen, damit ich ihn ggf. neu vergeben kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei wiederholtem Nicht-Wahrnehmen von Terminen ohne zeitgerechte Absage das Honorar für die jeweilige Therapieeinheit in voller Höhe zu begleichen ist.
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Hausbesuche
In besonderen Fällen können Therapie oder einzelne Sitzungen in Ihrem häuslichen Umfeld stattfinden. Die Voraussetzungen dafür möchte ich im jeweiligen Fall absprechen
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Erstgespräch
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Klären Ihres Anliegens und der vorläufigen Therapieziele.
Bitte bringen Sie relevante (fach-)ärztliche Befunde mit.
Verschwiegenheit
Gegenseitiges Vertrauen ist Voraussetzung für einen gelingenden Therapieprozess.Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. Durch § 15 des Psychotherapiegesetzes werden PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Einzige Ausnahmen sind akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
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Daß wir miteinander reden können,
macht uns zu Menschen.
Karl Jaspers
Anker 1
Anker 2
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